stellen Sie jetzt Wohnraum bereit

Mit Ihrer Hilfe können ukrainische Schutzsuchende eine sichere und komfortable Unterkunft finden. Jedes Haus, jedes Zimmer und jedes Bett macht einen großen Unterschied. Indem wir ihnen eine Unterkunft zur Verfügung stellen, können diese Menschen ein Gefühl von Sicherheit und Stabilität haben, während sie beginnen, ihr Leben neu aufzubauen. Jede Hilfe zählt, und wir sind dankbar für Ihre Unterstützung.

Wohnraum anbieten

Helfende Wände

Ein friedliches zuhause für Geflüchtete

Helfende Wände ist eine Initiative von Wunderflats und der gemeinnützigen Organisation ProjectTogether. Das Projekt wird gemeinsam von der Europäischen Union und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziert.

Ursprünglich als Pilotprojekt anlässlich der Krise in der Ukraine ins Leben gerufen, wird Helfende Wände bereits von mehr als 7600 Nutzern in Anspruch genommen und bietet derzeit mehr als 1100 Unterkünfte für Geflüchtete aus der Ukraine an. Wir vernetzen Menschen, die Wohnraum anbieten, mit Menschen, die Schutz suchen und helfen ihnen dadurch, in Zeiten der Not eine geeignete Unterkunft zu finden.

Bieten Sie Geflüchteten eine vorübergehende Unterkunft auf unserer Plattform an

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wohnraum auf der plattform anbieten

Erstellen Sie ein Konto in nur
15 Minuten, um Geflüchteten Wohnraumanzubieten und Anfragen zu erhalten.

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anfragen prüfen und annehmen

Für jede neue Anfrage erhalten Sie eine Benachrichtigung, die Sie in Ihrem Dashboard prüfen, akzeptieren oder ablehnen können.

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kontakt aufnehmen und einzug Planen

Einmal akzeptiert kontaktieren Sie die schutzbedürftige Person, um den Einzug zu planen. Bei jeglichen Fragen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

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Häufige Fragen

Wie kann ich mein Eigentum und meinen Besitz während der Mietzeit schützen?

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Wir empfehlen allen, die Wohnraum zur Verfügung stellen, eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung abzuschließen, um sich gegen mögliche Schäden abzusichern.

Wenn Sie einen Mietvertrag mit ukrainischen Geflüchteten abschließen, können Sie vereinbaren, dass die Mietenden Ihnen eine Kaution oder eine Mietkaution nach § 551 BGB stellen. Vergessen Sie aber nicht, dass die meisten Schutzsuchenden nicht über die dafür notwendigen finanziellen Mittel verfügen und auch die Leistungsbehörde die Kaution nicht übernehmen.

Wenn die Schutzbedürftigen aus der Ukraine Freund:innen oder Familienangehörige haben, die in Deutschland leben, können Sie als Wohnungsanbietender eine Bürgschaft, Garantie oder ein Sicherheitsversprechen von diesen akzeptieren. Eine Vorlage für eine Bürgschaft finden Sie hier.

Erhalte ich staatliche Gelder, wenn ich Schutzbedürftigen aus der Ukraine meinen Wohnraum überlasse?

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Geflüchtete aus der Ukraine können Wohngeld erhalten, in bestimmten Fällen werden Zahlungen an die Wohnungsanbieter geleistet, je nach den örtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Jobcenters.

Ich miete eine Wohnung und würde gerne einen Schutzsuchenden aus der Ukraine aufnehmen. Welche Genehmigung von meinem Vermieter benötige ich?

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Das hängt davon ab, ob Sie der Person Ihre gesamte Wohnung oder nur Teile davon zur Verfügung stellen wollen.

Überlassung eines Teils Ihrer Wohnung oder eines Zimmers

Wenn Sie Mietende einer Mietwohnung sind und eine oder mehrere Personen für mehr als 6-8 Wochen aufnehmen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis Ihres Vermietenden nach § 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dies gilt auch für Personen, die aus der Ukraine zugewandert sind.

Anders sieht es aus, wenn Sie einem Schutzsuchenden anbieten wollen, einen Teil Ihrer Wohnung kurzfristig und kostenlos zu nutzen. Ein Aufenthalt von 6-8 Wochen gilt in der Regel als Besuch und bedarf keiner besonderen Genehmigung, Sie brauchen also keine Erlaubnis Ihres Vermietenden. Das Gleiche gilt, wenn enge Familienangehörige bei Ihnen wohnen, z. B. Ehepartner:innen, Kinder oder Eltern.

Überlassung der gesamten Wohnung an einen Schutzsuchenden

Wenn Sie einem Schutzsuchenden Ihre gesamte Mietwohnung zur Verfügung stellen wollen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihres Vermietenden.

Gibt es eine Mindestmietdauer?

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Es gibt keine offizielle Mindestmietdauer, aber Sie sollten in Erwägung ziehen, Ihren Wohnraum für mindestens einen Monat anzubieten.

Ist die Nutzung der Plattform kostenlos?

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Ja. Wunderflats bietet diesen Service auf der Plattform Helfende Wände kostenlos an.

Ich möchte Schutzsuchende gerne für einen längeren Zeitraum aufnehmen. Soll ich einen Mietvertrag mit ihnen schließen?

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Wenn Sie jemanden für einen längeren Zeitraum (länger als 6 Wochen) aufnehmen möchten, empfehlen wir Ihnen, einen Vertrag zu schließen. Wunderflats kann Ihnen und den Schutzbedürftigen Mietverträge auf Deutsch/Englisch, Ukrainisch und Russisch zur Verfügung stellen. Wenn Sie Menschen aufnehmen wollen, ohne von ihnen Miete zu verlangen, können Sie mit ihnen einen unentgeltlichen Leihvertrag abschließen. Wir stellen Ihnen gerne eine Vorlage dafür zur Verfügung.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter support-ukraine@wunderflats.com.

Müssen die Zimmer und Wohnungen möbliert sein?

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Sie können Wohnungen ohne Möbel anbieten, aber bitte bedenken Sie, dass die meisten Schutzsuchende nur mit dem Nötigsten in Deutschland ankommen. Sie können sie mit einer Grundausstattung an Möbeln unterstützen.

Kann ich ein freies Zimmer anbieten?

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Sie können eine ganze Wohnung oder ein einzelnes Zimmer anbieten. Bitte geben Sie den Unterkunftstyp an, wenn Sie ein Angebot auf der Plattform erstellen.

Sicherheit

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Um die Sicherheit aller Nutzenden der Plattform zu gewährleisten, bitten wir sowohl diejenigen, die Wohnraum anbieten, als auch diejenigen, die Wohnraum suchen, ihre Identität zu überprüfen. Diesen Service bieten wir in Zusammenarbeit mit unserem Sicherheits-Partner Veriff an. Sie benötigen Folgendes, um Ihre Identität zu überprüfen:

Ein gültiges staatliches Ausweisdokument mit einem Foto von Ihnen ( es wird ein Originaldokument benötigt, Scans werden nicht akzeptiert).

Ein Gerät mit einer funktionierenden Kamera und einer Internetverbindung.

Eine Minute, um ein Foto von sich und Ihrem Ausweis zu machen.

Kennen Sie eine Person, die Hilfe braucht?

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Datenschutz:

Der Zweck der Erfassung Ihrer Daten ist es, die Verfügbarkeit von Wohnraum besser nachvollziehen zu können. Ihre persönlichen Daten werden nur im Zusammenhang mit unseren Bemühungen, verfügbaren Wohnraum an bedürftige Ukrainer:innen zu vermieten, verwendet. Sie werden in Übereinstimmung mit allen DSGVO-Vorschriften verarbeitet. Sie werden nicht für kommerzielle Zwecke verwendet. Wir können sie jedoch an deutsche Regierungsbehörden weiterleiten, die an der Unterbringung von vertriebenen Ukrainer:innen, die nach Deutschland kommen, beteiligt sind. Sie können jederzeit beantragen, Ihre Daten löschen zu lassen. Wunderflats wird als Datenverantwortlicher in Übereinstimmung mit der Wunderflats Datenschutzrichtlinie handeln. Mit der Annahme dieses Formulars erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden.